Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Meldung nach IfSG §6

Bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger sind nach §6 dem Gesundheitsamt zu melden.

Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um hoch ansteckende Krankheiten, die eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen können. Zur Meldung verpflichtet sind Ärzte und Labore.


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