Namensänderung; Beantragung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
Kosten
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Online Verfahren
- Online-Terminreservierung (externer Link)
- Voranfrage zur Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (externer Link)
Lebenslagen
Organisation
- Staatsangehörigkeit
- Personenstands- und Ausländerwesen
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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