Planfeststellung, Genehmigung und Überwachung von Bauschuttdeponien

Das Landratsamt kontrolliert Inertabfalldeponien der Deponieklasse 0, Bodenaushubdeponien und ehemalige Bauschuttdeponien in regelmäßigen Abständen auf Einhaltung der Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung.

Es erfolgen Beratungsgespräche mit den Deponiebetreibern und auch vor Ort Termine mit verschiedenen Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde etc.)

Weiterhin ist das Landratsamt für den Erlass von Bescheiden zu Neuerrichtung, Änderung oder Rekultivierung, endgültiger Stilllegung und Entlassung dieser Anlagen aus der Nachsorge zuständig.


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