Schwimmförderung - "Mach mit - Tauch auf!"

Gutscheine der Bayerischen Staatsregierung für Schwimmkurse zum Erwerb des Seepferdchens

Mit dem Programm „Mach mit – Tauch auf!“ hat die Bayerische Staatsregierung ein Förderprogramm aufgelegt, um Vorschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Ersten Klassen nach der corona-bedingt langen Schließung von Schwimmbädern beim Erwerb des „Seepferdchens“ zu unterstützen. Um möglichst vielen Kindern die Einlösung des Gutscheins zu ermöglichen, wurde der Einlösezeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis 31. Dezember 2024 verlängert.

Die an die Kinder ausgegebenen Gutscheine können von den Anbietern der Schwimmkurse entsprechend den Richtlinien des Förderprogramms (externer Link) abgerechnet werden. Die Antragsfrist für Kursanbieter ist dabei verlängert worden: Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden. Das dazu notwendige Formular finden Schwimmvereine hier. Die ausgefüllten Antragsformulare können dann inklusive der erforderlichen Anlagen bei der Landkreisverwaltung eingereicht werden. Für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag direkt über die Plattform BLSVdigital einzureichen.

Informationen zum Aktionsjahr 2024/2025

Für kommende Aktionsjahre (einschließlich 2024/2025) wird der Bewilligungszeitraum um die Sommerferien vor Beginn des Vorschuljahres verlängert. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich demnach für das Aktionsjahr 2024/2025 vom 29. Juli 2024 bis zum 31. August 2025.


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