Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Wirtschafts- und Sozialforschung, Methoden und Analysen – MODUS – sein "Seniorenpolitisches Gesamtkonzept" (SPGK) nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) erstellt.

Das "Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim" wurde im Kreistag am 16. November 2012 beschlossen und umfasst insgesamt zwei Teilberichte.

Der Bericht "Bestands- und Bedarfsermittlung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG" stellt den ersten Teilbericht zum "Seniorenpolitischen Gesamtkonzept" dar. Der erste Teilbericht wurde fortgeschrieben und im Juni 2019 beschlossen. Er steht unten ebenfalls zum Download bereit. Die Konzeption zum "Seniorenpolitischen Gesamtkonzept" wird ausführlich im Teilbericht 2 erläutert.

Teil des Gesamtkonzeptes ist ein Netzwerk an Seniorenbeauftragen, nähre Infomationen hierzu finden Sie unter Seniorenbeauftragte im Landkreis.


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