Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen
Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt aus.
In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere
- die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten und die
- die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten.
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:
- Prüfung der Personenstandsregister
- Eintragung von Folgebeurkundungen
- Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
- Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
- Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile
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