Baukontrollwesen
Durchführung von bauaufsichtlich veranlassten Überprüfungen.
- Aufnahme ungenehmigter baulicher Anlagen
- Überprüfung der Ausführung von Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Konformität mit den genehmigten Bauvorlagen, den Genehmigungsauflagen und den bauaufsichtlichen Vorschriften
- Turnusmäßige Bauaufsichtliche Überprüfungen von Sonderbauten (z.B. gem. § 46 VStättV)
- Aufnahme von Gefahrenzuständen (z.B. Baufälligkeit) bei bestehenden baulichen Anlagen
- Gebrauchsabnahmen fliegender Bauten
- Pflege der gesetzlichen Baustatistik
Leistungen
- Baubeginnsanzeige, Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Baustatistik - Auswertung
- Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahmen