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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

Immissionsschutzrecht

Untere Immissionsschutzbehörde

  • Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid und vorzeitiger Zulassung sowie von Änderungsanzeigen
  • Umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Nachbarn usw. in immissionsschutzrechtlichen Fragen (Genehmigungsverfahren, Kosten, Nachbarrechte, Zumutbarkeit von Immissionen wie Luft und Lärm usw.)
  • Entgegennahme von Beschwerden zu Geruchs-, Luft- und Lärmimmissionen bei nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen (z.B. Heizungsruß, Heulüfter, Rasenmäher, LKW-Lärm, Volksfeste usw.); Sachverhaltsermittlung und Erlass von Anordnungen
  • Erlass von nachträglichen Anordnungen (z. B. zur Altanlagensanierung)

Technischer Immissionsschutz

Umweltingenieure

Mitwirkung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Überwachung

  • Regel- und anlassbezogene Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Überwachung, Plausibilitätsprüfung von Prüfberichten)
  • Prüfung von Antragsunterlagen und Plausibilitätsprüfung von Gutachten
  • Festlegung immissionsschutzfachlicher und abfallwirtschaftlicher Anforderungen bei Genehmigungsverfahren und Prüfungen von Anzeigen nach dem BImSchG
  • Abstimmung der Auflagen verschiedener Fachbehörden
  • Mitwirkung bei Schlussabnahmen sowie bei Stellungnahmen in Gerichtsverfahren
  • Mitwirkung bei der Erhebung von Anlagendaten für Berichtspflichten für IE-Anlagen und der EDV-technischen Erfassung der Daten im Informationssystem für Anlagen in Bayern

Bauplanungsrechtliche Aufgaben

  • Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
  • Beitrag zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben anhand immissionsschutzfachlicher Kriterien soweit nicht Beurteilung durch externe Sachverständige erfolgt

Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen zur Durchführung des BImSchG

Beschwerden

  • Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über nach BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Bereich des Belästigungsschutzes nur, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist (i.d.R. Verweis auf den Privatrechtsweg)

Sonstige, anlassbezogene Aufgaben

  • Mitarbeit bei Brand- und Katastrophenschutzfällen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Auskunft für die Bürger im Strahlenschutzvorsorgefall, ausgenommen Fachfragen der Gesundheit

Leistungen

  • Bürgerberatung über luftrelevante Stoffe (z.B. Ozon, Schwebstaub…)
  • Fachfragen zur Luftreinhaltung (TA-Luft) sowie zum Lärm- und Erschütterungsschutz (TA-Lärm)
  • Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
  • Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
  • Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
  • Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
  • Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
  • Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
  • Immissionsschutzrechtliche Verfahren
  • Radioaktivität; Beratung
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Kontakt

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch

Telefon: 09161920

  • Andrea Spindler

    Funktion: Fachbereichsleiterin
    Zimmer: A 205
    Telefon: 09161924323


Öffnungszeiten:

Mo08:00 - 12:0014:00 - 16:00
Di08:00 - 12:0014:00 - 16:00
Mi08:00 - 12:00
Do08:00 - 12:0014:00 - 17:30
Fr08:00 - 12:00

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