Immissionsschutz
Untere Immissionsschutzbehörde
- Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Genehmigung, Teilgenehmigung, Vorbescheid und vorzeitiger Zulassung sowie von Änderungsanzeigen
- Umfassende Beratung von Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Nachbarn usw. in immissionsschutzrechtlichen Fragen (Genehmigungsverfahren, Kosten, Nachbarrechte, Zumutbarkeit von Immissionen wie Luft und Lärm usw.)
- Entgegennahme von Beschwerden zu Geruchs-, Luft- und Lärmimmissionen bei nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen (z.B. Heizungsruß, Heulüfter, Rasenmäher, LKW-Lärm, Volksfeste usw.); Sachverhaltsermittlung und Erlass von Anordnungen
- Erlass von nachträglichen Anordnungen (z. B. zur Altanlagensanierung)
Technischer Immissionsschutz
Umweltingenieure
Mitwirkung bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und der Überwachung
- Regel- und anlassbezogene Anlagenüberwachung (Vor-Ort-Überwachung, Plausibilitätsprüfung von Prüfberichten)
- Prüfung von Antragsunterlagen und Plausibilitätsprüfung von Gutachten
- Festlegung immissionsschutzfachlicher und abfallwirtschaftlicher Anforderungen bei Genehmigungsverfahren und Prüfungen von Anzeigen nach dem BImSchG
- Abstimmung der Auflagen verschiedener Fachbehörden
- Mitwirkung bei Schlussabnahmen sowie bei Stellungnahmen in Gerichtsverfahren
- Mitwirkung bei der Erhebung von Anlagendaten für Berichtspflichten für IE-Anlagen und der EDV-technischen Erfassung der Daten im Informationssystem für Anlagen in Bayern
Bauplanungsrechtliche Aufgaben
- Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Beitrag zur Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben anhand immissionsschutzfachlicher Kriterien soweit nicht Beurteilung durch externe Sachverständige erfolgt
Mitwirkung beim Vollzug einschlägiger Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
Beschwerden
- Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen
- Fachliche Bearbeitung von Beschwerden über nach BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Bereich des Belästigungsschutzes nur, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist (i.d.R. Verweis auf den Privatrechtsweg)
Sonstige, anlassbezogene Aufgaben
- Mitarbeit bei Brand- und Katastrophenschutzfällen bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Auskunft für die Bürger im Strahlenschutzvorsorgefall, ausgenommen Fachfragen der Gesundheit
Leistungen
- Bürgerberatung über luftrelevante Stoffe (z.B. Ozon, Schwebstaub…)
- Erneuerbare Energie - Verfahrenshandbuch
- Fachfragen zur Luftreinhaltung (TA-Luft) sowie zum Lärm- und Erschütterungsschutz (TA-Lärm)
- Immissionsschutz; Anordnung von Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Immissionsschutzrechtliche Verfahren
- Radioaktivität; Beratung
- Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen
Abteilung
Alle Behörden