SGB XII, Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge (KOF) ist ein Leistungsteil des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Folgende Hilfen kommen nach dem BVG in Betracht:
- Altenhilfe
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Erziehungsbeilhilfe
- Hilfe in besonderen Lebensunterlagen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Haushaltsweiterführung
- Krankenhilfe
- Wohnungshilfe
- Sonderfürsorge
Leistungen
- Bestattungskosten; Informationen für Kriegsopferversorgung
- Bestattungskosten; Informationen zur Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Beantragung
- Haushaltshilfe; Informationen zur Kriegsopferfürsorge
- Krankheit; Informationen über Leistungen der Sozialhilfe
- Krankheit; Informationen über Leistungen in anderen Bereichen
- Kredite und Bürgschaften; Informationen für schwerbehinderte Menschen und Kriegsbeschädigte
- Kriegsopfer; Informationen über Hilfen
- Kriegsopferfürsorge; Beantragung
- Kriegsopferversorgung; Informationen zum Sterbevierteljahr
- Kuren für Kriegsopfer; Informationen
- Kuren für Sozialhilfeempfänger; Informationen
- Lebensgrundlage, Aufbau oder Sicherung der
- Lebensunterhalt; Informationen über Hilfen
- Miete; Informationen zur Übernahme durch Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge
- Psychische Erkrankung; Informationen über Hilfen
- Schwangerschaft und Mutterschaft; Informationen über Leistungen
- Seniorenarbeit; Informationen über Hilfen im Rahmen der Sozialhilfe
- Seniorenarbeit; Informationen über sonstige Hilfen
- Sozialhilfe; Informationen