Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Gewährung erfolgt nur auf Antrag. Das Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Hier finden Sie auch erste Informationen zum WohngeldPlus, das ab 1. Januar 2023 kommt.
Mietzuschuss können Mieter, Untermieter und Nutzungsberechtigte von Wohnraum beantragen. Weiter können auch Heimbewohner Mietzuschuss beantragen.
Lastenzuschuss können Eigentümer eines Eigenheimes, Eigentümer einer Eigentumswohnung sowie Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes beantragen.
Ob und welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder und
- der Höhe der berückisichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum.
Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html).
Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
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