Brandschutz und sonstige Auflagen
Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.
Leistungen
- Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
- Industrieemissionen; Anlagenüberwachung
- Nachbarschutz; Informationen
Zu den Lebenslagen