Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.
Leistungen
- Beratungsstelle Inklusion
- Euroschlüssel für Behindertentoiletten
- Gemeindliche Behindertenbeauftragte
- Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen
- Schulpsychologische Beratungsstelle
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