Katastrophenschutz
Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.
Leistungen
- Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
- Brandschutz; Taktisch-Technische-Betriebsstelle (Digitalfunk)
- Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Impfungen/Reisemedizin, allgemeine Informationen
- Manöver; Anmeldung
- Rettungswesen; Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes
- Tierseuchenbekämpfung; Mitwirkung der Kreisverwaltungsbehörden
- Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung
Zu den Lebenslagen