Registrierung und Archivierung
Die zuständige Behörde registriert und bewahrt die Antragsunterlagen sowie die weiter in Verwaltungsverfahren entstehenden und hinzukommenden Dokumente auf. Archivwürdige Unterlagen werden dauerhaft in Archiven archiviert.
Leistungen
Zu VerwaltungsverfahrenZu den Lebenslagen