Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Leistungen für Gemeinden
    • Infos für Geflüchtete
    • Frankens Mehrregion
    • Veranstaltungskalender
    • Digitales Landratsamt
    • Karriere
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü
Zu den Kontakten

Asylbewerber; Informationen über Leistungen

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigt sind u.a. Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen (Asylbewerber),
  • über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist (Asylsuchende im Flughafenverfahren),
  • eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes wegen des Krieges in ihrem Heimatland,
    • nach § 25 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz oder nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt.
  • eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (abgelehnte Asylbewerber),
  • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personenkreise,
  • einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz gestellt haben.

Leistungsumfang

Die Leistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzen sich zusammen aus:

  • dem notwendigen Bedarf zur Sicherung des physischen Existenzminimums sowie
  • dem notwendigen persönlichen Bedarf zur Sicherstellung des sog. soziokulturellen Existenzminimums.

Die Art der Leistungsgewährung ist abhängig von der Art der Unterbringung. Soweit rechtlich zulässig und möglich werden die Leistungen in Bayern als Sachleistungen gewährt.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Halten sich Asylbewerber, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, seit mindestens 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie Leistungen wie ein Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Whitelist - Bezahlkarte

Um in die Whitelist zur Freigabe in der Bezahlkarte AsylbLG aufgenommen zu werden, muss der unten stehende Antrag ausgefüllt und an das Sachgebiet Sozialwesen gesendet werden.


Formulare

  • Antrag auf Aufnahme in die Whitelist der Bezahlkarte

Lebenslagen

  • Einwanderung und Einbürgerung
  • Ausländische Flüchtlinge / Spätaussiedler

Organisation

  • Sozialwesen
  • Abteilung 2 - Kommunale und soziale Angelegenheiten

Alle Leistungen
  • Behördenwegweiser
    • Leistungen
    • Abteilungen & Sachgebiete
    • Lebenslagen
    • Organisationsstruktur

Kontakt

  • Thomas Werner

    Stellenbezeichnung: Bearbeitung der Nachnamen A
    Telefon: 09161922415

  • Birgit Jakob

    Stellenbezeichnung: Bearbeitung der Nachnamen B-H
    Telefon: 09161922426

  • Dionne Giel

    Stellenbezeichnung: Bearbeitung der Nachnamen I-Q
    Telefon: 09161922425

  • Laura Geißler

    Stellenbezeichnung: Bearbeitung der Nachnamen R-Z
    Telefon: 09161922416

Logo Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Logo Frankens Mehrregion
  • Kontakt
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Datenschutz - Social Media
  • Schrift +/-
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim