Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Leistungen für Gemeinden
    • Infos für Geflüchtete
    • Frankens Mehrregion
    • Veranstaltungskalender
    • Digitales Landratsamt
    • Karriere
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü
Zu den Kontakten

Beistandschaft; Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Ein Elternteil, dem für ein Kind die alleinige Sorge zusteht bzw. bei gemeinsamer elterlicher Sorge in dessen Obhut es sich befindet, kann auf schriftlichen Antrag eine Beistandschaft für das Kind erhalten. Beistand wird das Jugendamt. Möglich ist auch eine sog. Vereinsbeistandschaft.

Aufgaben des Beistandes sind die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Sie endet u. a. mit Aufgabenerfüllung oder auf schriftliches Verlangen des antragsbefugten Elternteils, aber auch mit der Volljährigkeit des Kindes oder wenn sein Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.

Die Beistandschaft ist kostenlos. Sie tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Soweit der Beistand zur Geltendmachung des Unterhalts beauftragt ist, ermittelt er das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Daraus errechnet er die Höhe des Unterhalts. Durch Gespräche mit den Beteiligten kann eine Einigung herbeigeführt werden. Wenn der Unterhaltsverpflichtete freiwillig die Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtung erklärt, kann dies im Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.


Links

    • Familienland Bayern
    • Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesfamilienministeriums

     


Lebenslagen

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Finanzielle und sonstige Hilfen

Organisation

  • Verwaltung des Jugendamtes
  • Kreisjugendamt
  • Abteilung 2 - Kommunale und soziale Angelegenheiten

Alle Leistungen
  • Behördenwegweiser
    • Leistungen
    • Abteilungen & Sachgebiete
    • Lebenslagen
    • Organisationsstruktur

Kontakt

  • Karin Lang

    Telefon: 09161922521

  • Christina Gößwein

    Telefon: 09161922520

  • Larissa Weiß

    Telefon: 09161922522

Logo Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Logo Frankens Mehrregion
  • Kontakt
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Datenschutz - Social Media
  • Schrift +/-
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim