Beratung zu finanziellen Hilfen über die Landesstiftung „Familien und Mütter in Not“
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.
Die Stiftung will mit ihren Unterstützungsleistungen schwangeren Frauen und Müttern, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, schnell und unbürokratisch helfen.
Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen (Spenden) von der Landesstiftung gibt es nicht.
Die Hilfe setzt unter anderem voraus, dass die werdende Mutter
- eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegt
- ihre Hauptwohnung in Bayern hat
- sich in einer Notlage befindet
Es erfolgt im Rahmen der Antragstellung auf finanzielle Hilfen eine Einkommensüberprüfung - sowohl das Bruttoeinkommen als auch das Nettoeinkommen darf festgesetzte Grenzen nicht überschreiten.
Ablauf - Was muss ich tun?
Vereinbaren Sie einen Termin in der Schwangerschaftsberatungsstelle (s. Kontakt). Dort erhalten Sie eine ausführliche Beratung zur Antragstellung. Die Antragsformulare für die Unterstützungsleistungen gibt es in der Beratungsstelle.
Die Hilfesuchenden, also werdende Mütter, müssen bereits vor der Geburt des Kindes einen Antrag für die Hilfe für Mutter und Kind stellen, sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Unterlagen
- Einkommensnachweise
- ärztl. Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft
- Nachweise über finanzielle Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete, etc.)
Formulare
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