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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Hochwasser; Information der Gemeinden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.

Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.


Voraussetzungen

Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln


Formulare

  • Hochwasserangepasstes Bauen - Hinweise für die Genehmigung
  • Hochwasserangepasstes Bauen - Auskunftsbogen
  • 15-05-19-04-2019_Arbeitshilfe_hochwasser_starkregen_blp.pdf

Links

  • Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)
  • Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.


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  • Gewässerschutz / Abfallrecht
  • Abteilung 4 - Bau und Umwelt

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  • Armin Stier

    Zimmer: A 214
    Telefon: 09161924205

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