Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere
- Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
- Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.
Lebenslagen
Organisation
- Waffen, Sprengstoff, Jagd, Fischerei, Pflanzenschutz, Grundstückverkehrs-, Reichssiedlungs- und Landpachtrecht
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Alle Leistungen