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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Kindertageseinrichtungen (Kitas); Informationen

Link zu den Zuständigkeiten im Landratsamt für Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG

In Kindertagesreinrichtungen werden Kinder während des Tages gebildet, erzogen und betreut. Kindertageseinrichtungen richten sich entweder vorwiegend an eine bestimmte Altersgruppe, oder sie bieten eine erweiterte Altersmischung. Einrichtungen, die überwiegend Kinder aus einer Altersgruppe aufnehmen, sind: Kinderkrippen (0-3 Jahre), Kindergärten (3-6 Jahre) und Kinderhorte (6-14 Jahre). Altersgemischte Einrichtungen sind beispielsweise Häuser für Kinder, deren Angebot sich an Kinder verschiedener Altersgruppen richtet (0-14 Jahre). Daneben bestehen Sonderformen, z.B. Tagesstätten in Verbindung mit Schulen und heilpädagogische Tagesstätten der Erziehungshilfe, Tagesheime. 

Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt diese durch die Gewährung von Zuschüssen. Kindertageseinrichtungen tragen erheblich zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Verwirklichung von Bildungs- und Lebenschancen der Kinder bei. Eine weitere familienähnliche Form der Kindertagesbetreuung ist die Kindertagespflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

  • Zu den Zuständigkeiten für Kindertageseinrichtungen im Landkreis
  • Kindertageseinrichtungen im Landkreis
  • Zu den Informationen Kostenübernahme

Links

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  • Kindertageseinrichtungen im Landkreis
  • Kinderbildung und -betreuung in Bayern
  • Kindertagespflege in Bayern
  • Familienland Bayern

 


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  • Kindertageseinrichtungen (Kitas)

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  • Katja Utzmann

    Telefon: 09161922132

  • Sandra Hauck

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  • Petra Steinbrecher

    Telefon: 09161922131

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