Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Leistungen für Gemeinden
    • Infos für Geflüchtete
    • Frankens Mehrregion
    • Veranstaltungskalender
    • Digitales Landratsamt
    • Karriere
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü
Zu den Kontakten

Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung

Um eine zumutbare Miete zu gewährleisten, erhalten berechtigte Mieter laufende Zuschüsse (Zusatzförderung).

Zweck

Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen.

Gegenstand

Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt ist der Mieter.

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden die Mietkosten gefördert.

Art und Höhe

Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.

Verfahrensablauf

Schriftliche Antragsstellung

Der Förderantrag ist unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare (Einkommenserklärung im Original - Formblatt Stabau III a - mit einem Antrag auf die Zusatzförderung - Formblatt Stabau I c - und dort bezeichneten Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Elektronische Antragsstellung

Wenn die zuständige ein Online-Verfahren bereitstellt, können Sie darüber den Antrag übermitteln.


Voraussetzungen

Der Antragssteller muss eine Wohnung bewohnen, die in der Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert wurde und einer Sozialbindung unterliegt.

Die Zusatzförderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts (vergleiche Art. 5 BayWoFG) und dessen Zuordnung in Einkommensstufen.


Unterlagen

  • Antrag auf Mietwohnraum - Zusatzförderung - Stabau Ic (externer Link)
  • Einkommenserklärung des Antragstellers - Stabau IIIa (externer Link)

Lebenslagen

  • Mieten und Vermieten
  • Wohnungssuche
  • Finanzielle und sonstige Hilfen

Organisation

  • Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau
  • Kreisfinanzverwaltung
  • Abteilung 1 - Zentraler Service, Personal und Finanzen

Alle Leistungen
  • Behördenwegweiser
    • Leistungen
    • Abteilungen & Sachgebiete
    • Lebenslagen
    • Organisationsstruktur

Kontakt

  • Jürgen Aumüller

    Telefon: 09161921205

  • Marion Jordan

    Telefon: 09161921209

Logo Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Logo Frankens Mehrregion
  • Kontakt
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Datenschutz - Social Media
  • Schrift +/-
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim