Reichssiedlungsrecht
Bei Grundstücksverkäufen besteht unter Umständen ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Soweit dies ausgeübt wird ergeht die Mitteilung hierzu an die Vertragspartner durch das Landratsamt.
Behördenwegweiser A-Z
Bei Grundstücksverkäufen besteht unter Umständen ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Soweit dies ausgeübt wird ergeht die Mitteilung hierzu an die Vertragspartner durch das Landratsamt.