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Behördenwegweiser A-Z

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Schwangerschaftskonfliktberatung nach §218 StGB mit Beratungsbescheinigung

Sie sind schwanger und denken über eine Schwangerschaftsabbruch nach?

Im Rahmen unseres Beratungsangebotes bieten wir Ihnen Unterstützung bei Ihrer Entscheidungsfindung an. Es besteht die Möglichkeit, alle für Sie wichtigen Fragen und Aspekte zu besprechen, so dass Sie eine verantwortungsvolle und tragfähige Entscheidung treffen können. Gerne können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Nach dem Gespräch stellen wir auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung aus. Diese ist erforderlich, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Zwischen der Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch muss eine Frist von drei Tagen eingehalten werden.

Das Gespräch ist:

  • kostenfrei
  • auf Wunsch anonym möglich
  • unterliegt der Schweigepflicht
  • ergebnisoffen
  • wohnortunabhängig

Auf Wunsch erhalten Sie von uns nach einem Schwangerschaftsabbruch eine längerfristige Begleitung und Beratung.

Planen Sie bitte für das Gespräch ca. 1 Stunde ein.


Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass


Online Verfahren

  • Zur Online-Terminvereinbarung (externer Link)

Links

  • www.schwanger-in-bayern.de (externer Link)
  • Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” unter der Tel. 0800 4040020 bietet telefonischen Kontakt rund um die Uhr in 19 Sprachen an, außerdem Chatberatung und E-Mailberatung; weiterer Kontakt und Infos zum Hilfetelefon “Schwangere in Not” (externer Link)

Lebenslagen

  • Vor der Geburt
  • Nach der Geburt
  • Finanzielle und sonstige Hilfen
  • Schwangerschaftskonflikt

Organisation

  • Schwangerschaftsberatung
  • Abteilung 5 - Gesundheit

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Kontakt

  • Schwanger-schaftsberatung

    E-Mail: schwangerschaftsberatung@kreis-nea.de
    Telefon: 09161925305

    Terminvereinbarung
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