Was sind Windpocken?
Windpocken (Varizellen) sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die v.a. im Kindesalter auftritt.
Typische Symptome:
- Fieber & Müdigkeit
- Stark juckender Ausschlag mit Bläschen an Haut und Schleimhäuten
Ungeimpfte Kinder haben ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe – darunter:
- Lungenentzündung
- Bakterielle Infektionen der Bläschen
- Gehirnentzündung (selten)
- Krankenhausaufenthalt möglich
Bereits 1 bis 2 Tage vor Auftreten der ersten Windpockenbläschen ist das Kind ansteckend. Die Ansteckungsgefahr endet erst, wenn alle Bläschen vollständig verkrustet sind. Das dauert normalerweise eine Woche (5-7 Tage).
FAQ zu Windpocken
Treten Windpocken bei einem Kind auf, das eine Gemeinschaftseinrichtung besucht, sind der behandelnde Arzt und auch die Einrichtung gesetzlich verpflichtet, den Windpocken-Fall namentlich inkl. Kontaktdaten an das Gesundheitsamt zu melden (§6 Infektionsschutzgesetz (IfSG)).
Zunächst wird mit dem Erkrankten bzw. dessen Eltern telefonisch Kontakt aufgenommen. Dabei werden verschiedene Fragen geklärt: Erkrankungsbeginn, Symptome, Impfstatus des Erkrankten, Kontaktpersonen und deren Immunstatus, mögliche Ansteckungsquellen? Der Familie wird dann das weitere Vorgehen erläutert, z.B. wie lange das erkrankte Kind nicht in die Schule/Hort/Kindergarten gehen darf und das Vorgehen bei evtl. im Haushalt lebenden Geschwistern (§34 IfSG).
Die Ansteckungsgefahr endet erst, wenn alle Bläschen vollständig verkrustet sind. Das dauert normalerweise 1 Woche (5-7 Tage). Bis dahin müssen Erkrankte zu Hause bleiben und dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten.
Wenn diese noch keine Windpockenerkrankung hatten oder nicht vollständig geimpft sind (2malige Impfung gegen Varizellen), bleiben die Geschwister für die Zeit der Erkrankung und noch weitere 16 Tage ab Genesung des Geschwisters zu Hause. Dies kann also ein Besuchsverbot von Schule/Hort/Kita von ca. 3 Wochen bedeuten!
Bei Nachweis einer Immunität (frühere Erkrankung oder vollständige Impfung) dürfen Geschwister weiterhin die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Der Nachweis kann durch ärztliches Attest oder Vorlage des Impfbuchs erfolgen.
Das Gesundheitsamt ermittelt über die Schule/Hort/Kita alle Personen, die Kontakt zum Erkrankten hatten und überprüft hierbei den Immunitätsstatus.
Die Schule/Hort/Kita darf weiterhin betreten, wer
- vor 2004 geboren ist,
- zweimal gegen Windpocken geimpft ist,
- an Windpocken bereits erkrankt war und dafür einen ärztlichen Nachweis vorlegen kann oder
- bei bereits bestehender erster Impfung innerhalb von 5 Tagen nach dem letzten Kontakt zum Erkrankten eine zweite Impfung erhält (sog. Inkubationsimpfung).
Die Schule/Hort/Kita darf für 16 Tage nach dem letzten Kontakt zum Erkrankten nicht betreten, wer
- ungeimpft ist,
- noch nie Windpocken hatte,
- nur über 1 Impfung verfügt oder
- keinen ärztlichen Nachweis über eine durchgemachte Erkrankung vorlegen kann.
Die Schule/Hort/Kita teilt nach abgeschlossener Immunstatuskontrolle dem Gesundheitsamt die ausgeschlossenen Schüler mit. Bei fraglichem Immunstatus (z.B. bei ausländischen Impfpässen), nimmt das Gesundheitsamt zur Klärung Kontakt mit den Eltern auf.
Für Eltern bedeutet das:
- Fehlzeiten
- Betreuung zu Hause notwendig
- ggf. soziale Ausgrenzung möglich
- Zwei dokumentierte Windpocken-Impfungen
- ärztlich bestätigte frühere Erkrankung
- Bluttest mit Antikörpernachweis
Warum die Impfung so wichtig ist:
Die Windpocken-Impfung schützt:
- Ihr Kind
- Mitschülerinnen und Mitschüler
- Geschwister, Säuglinge und Schwangere
- Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Die Impfung ist gut verträglich und wird ab dem 11. Lebensmonat empfohlen. Zwei Dosen sind für den vollständigen Schutz erforderlich.
Was Sie tun können:
- Impfpass Ihres Kindes prüfen
- Beratung beim Kinderarzt einholen
- Fehlende Impfungen nachholen
- Immunitätsnachweis ggf. über Antikörpertest
Links zu weiterführenden Informationen
- RKI - Impfungen A-Z - Schutzimpfung gegen Varizellen (Windpocken) (externer Link)
- RKI - Varizellen (Windpocken), Herpes zoster (Gürtelrose) (externer Link)
Kontakt
Gesundheitsamt Verwaltung
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-nea.de
Telefon: 09161925305