Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Leistungen für Gemeinden
    • Infos für Geflüchtete
    • Frankens Mehrregion
    • Veranstaltungskalender
    • Digitales Landratsamt
    • Karriere
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü
Zu den Kontakten

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen

Soll geförderter Wohnraum aus Belegungsbindungen entlassen werden, müssen Sie dies beantragen.

Sozial gebundener Mietwohnraum unterliegt Belegungsbindungen. Dadurch entsteht die Verpflichtung für den Verfügungsberechtigten, den geförderten Mietwohnraum nur an Personen zu vergeben, welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

In besonderen Fällen kann es hinreichende Gründe dafür geben, den gebundenen Wohnraum (eine einzelne Wohnung oder eine Mehrzahl von Wohnungen) aus sämtlichen Bindungen zu entlassen und stattdessen gleichwertige Bindungen an anderem Wohnraum des Verfügungsberechtigten zu schaffen. Hierfür ist ein Antrag auf Entlassung aus den Belegungsbindungen zu stellen. Die Entlassung aus den Bindungen erfolgt im Unterschied zu einer Freistellung dauerhaft.


Voraussetzungen

Die zuständige Stelle kann den Verfügungsberechtigten aus den Belegungsbindungen entlassen, wenn

  • dies der Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen dient oder aus anderem überwiegenden öffentlichen Interesse geboten ist und
  • der Verfügungsberechtigte an anderem Wohnraum Bindungen von insgesamt gleichem Wert für die Zeit ab der Entlassung aus den Bindungen einräumt.


Fristen

keine


Kosten

20,00 bis 2.500,00 EUR


Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

 


    Lebenslagen

    • Mieten und Vermieten
    • Wohnraumförderung
    • Wohnraumförderung

    Organisation

    • Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau
    • Kreisfinanzverwaltung
    • Abteilung 1 - Zentraler Service, Personal und Finanzen

    Alle Leistungen
    • Behördenwegweiser
      • Leistungen
      • Abteilungen & Sachgebiete
      • Lebenslagen
      • Organisationsstruktur

    Kontakt

    • Jürgen Aumüller

      Telefon: 09161921205

    • Marion Jordan

      Telefon: 09161921209

    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Datenschutz - Social Media
    • Schrift +/-
    Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim