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Behördenwegweiser A-Z

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Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten (Adressänderung)

Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Ihr Name müssen Sie die Änderung der Halterdaten in Ihren Zulassungsdokumenten beantragen.

Änderungen der Halterangaben wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk beachten Sie bitte die Informationen unter "Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung".

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat und die Vorlage erforderlich ist, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung herausgibt.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Änderung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise im Fahrzeugschein müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Das Dokument wird direkt bei der Vorlage von der zuständigen Zulassungsbehörde geändert. Ein Antragsformular ist in der Regel nicht auszufüllen.

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

Die Adressänderung wird von den Zulassungsbehörden auch als Onlinedienst angeboten (s. unten), Namensänderungen können nicht online vollzogen werden.


Voraussetzungen

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.


Fristen

Die Änderung der Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.


Kosten

nach Verwaltungsaufwand: ab 11,70 EUR


Formulare

  • Welche Unterlagen sind wann erforderlich? (Zulassungsstelle)
  • Benutzerleitfaden Online Zulassung für juristische Personen
  • Benutzerleitfaden Online-Zulassung für nichtjuristische Personen

Online Verfahren

  • Online-Terminreservierung in der Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a.d.Aisch (externer Link)
  • Alle Online-Dienste der Zulassung (bitte haben Sie nach Anklicken von “Akzeptieren” einige Sekunden Geduld, bis das Fenster geöffnet wird)

Lebenslagen

  • Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
  • Änderung von Einträgen

Organisation

  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Verkehrswesen
  • Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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  • Zulassungsstelle

    Telefon: 09161923310

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