Abwasserabgabe der Gemeinden und der privaten Einleiter - Großeinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Abwassereinleitungen eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Großeinleitungen werden Einleitungen bezeichnet, welche mehr als 8 m³ Abwasser je Tag in ein Gewässer einleiten.


Kosten

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach den Überwachungswerten der wasserrechtlichen Erlaubnis und der Jahressschmutzwassermenge. Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt.
Die Festsetzung der Abwasserabgabe durch die Kreisverwaltungsbehörde erfolgt für den Freistaat Bayern. 


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