Eingliederungshilfe in Form von Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapie und Therapie in Form der Autismus-Ambulanz
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel die altersgemäße Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am schulischen Alltag und im gesellschaftlichen Umfeld zu unterstützen.
Genannte Hilfen dienen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Teilhabe eines Kindes/Jugendlichen im schulischen Alltag und Lebensraum. Entscheidend für die Bedarfsprüfung ist die Diagnose einer drohenden oder bereits eingetretenen seelischen Behinderung nach §35a SGB VIII und die damit verbundene Teilhabebeeinträchtigung des Kindes/Jugendlichen im gesellschaftlichen Kontext.
Eingliederungshilfe hat hierbei nicht das Ziel der Leistungssteigerung, sondern dient ausschließlich der altersgemäßen Teilhabe des Kindes/Jugendlichen am schulischen Alltag und im gesellschaftlichen Umfeld.
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