Einzelwasserversorgungen

Die Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen ist bei Überschreitung bestimmter Jahresentnahmemengen (wird je nach Brunnenstandort vom Wasserwirtschaftsamt festgelegt) und für gewerbliche Nutzungen wasserrechtlich erlaubnispflichtig.


Unterlagen

Die für den Wasserrechtsantrag notwendigen Unterlagen können der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) entnommen werden.


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