Führerschein; Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in Kartenführerschein (Pflichtumtausch)
Den Kartenführerschein können Sie jederzeit bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen. Bis 19.01.2033 müssen nach und nach alle alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform (sowie die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.
Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. Dieser Umtausch muss bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein.
Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.01.2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.
Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.
An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben. Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen.
Kosten
Umtausch in EU-Kartenführerschein: ca. 25 Euro
Formulare
- Infoblatt zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
- Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheins
- Übersicht Anträge und benötigte Unterlagen
Online Verfahren
- Online-Terminreservierung (externer Link)
Links
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (externer Link)
- Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen (externer Link)
Lebenslagen
Organisation
- Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
- Verkehrswesen
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Alle Leistungen