Hinweisgeberschutz - interne Meldestelle bei Verstößen
Mit der Inbetriebnahme der internen Meldestelle kommt das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach, an die sich die Mitarbeitenden wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden.
Zu den Mitarbeitenden gehören insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbeamteten des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim einschließlich der Dienststellen und Kreiseinrichtungen unabhängig von Art und Umfang ihrer Tätigkeit sowie Dritte, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder in sonstiger Weise in Kontakt mit dieser Institution kommen. Es zählen auch ehemalige oder zukünftige Mitarbeitende sowie Personen in Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim dazu.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen offenlegen. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Die interne Meldestelle hat den Eingang einer Meldung zu bestätigen, den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG und die Stichhaltigkeit der Meldung zu prüfen sowie ggf. weitere Informationen einzuholen. Sie hat der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung der Meldung eine Rückmeldung zu geben. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Als Folgemaßnahmen kann die interne Meldestelle insbesondere die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen oder das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen.
Die interne Meldestelle ist im Landratsamt zentral im Sachgebiet 16 – Kreisrechnungsprüfungsamt, Datenschutz, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch angesiedelt. Die mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei dieser Tätigkeit unabhängig. Sie können die interne Meldestelle über folgende Meldekanäle erreichen:
- digital über das untenstehende XIMA-Online-Formular (Hinweisgeberschutzformular),
- persönlich oder telefonisch während der üblichen Geschäftszeiten über die Hotline (Telefon: 09161 92-1666),
- schriftlich per Anschreiben an das Postfach „Hinweisgeberschutz“ (mit deutlichem Vermerk „vertraulich“),
- elektronisch per E-Mail an: .
Als hinweisgebende Person haben Sie das Wahlrecht zwischen der internen Meldestelle und der externen Meldestelle (Link zur externen Meldestelle). Meldungen sollen bevorzugt an die interne Meldestelle erfolgen. Wurde einem intern gemeldeten Verstoß nicht innerhalb von drei Monaten abgeholfen, bleibt es Ihnen unbenommen, sich an die externe Meldestelle zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der internen Meldestelle (Kontakt s. oben).
Online Verfahren
- Hinweisgeberschutzformular (externer Link)
Links
- zur externen Meldestelle (externer Link)
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