Immissionsschutzrechtliche Verfahren

Es gibt folgende Immissionsschutzrechtliche Verfahren:

  • Anzeigeverfahren nach dem BImSchG
    Beschreibung: 
    Durchführung von Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG zur Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie nach § 67 BImSchG
  • Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
    Beschreibung:
    - Fragen zu Genehmigungspflichten nach § 4, § 16 BImSchG i. V. m. 4. BImSchV
    - Genehmigungsverfahren zur Neugenehmigung nach § 4 BImSchG
    - Genehmigungsverfahren zur Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG
    - Öffentlichkeitsverfahren nach § 10 BImSchG
    - Vereinfachte Verfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG und nach § 19 BImSchG
    - Vorbescheidserteilung nach § 9 BImSchG
    - Teilgenehmigungen nach § 8 BImSchG
    - Zulassungen zum vorzeitigen Beginn nach § 8 a BImSchG
  • Lösemittelverordnungen
    Beschreibung:
    - Anzeigeverfahren für Anlagen, in welchen Lösemittel eingesetzt werden (§ 5 der 31. BImSchV)
    - Reduzierungspläne
    - Ausnahmen nach § 11 der 31. BImSchV
  • Verordnung über elektromagnetische Felder
    Beschreibung:
    - Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen nach § 7 der 26. BImSchV
    - Ausnahmen nach § 8 der 26. BImSchV


Formulare

Formulare zum Immissionsschutz
Formulare zum Bauantrag


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