Impfbuchberatung der 6. Klassen

Das Gesundheitsamt führt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums eine jährliche Impfbuchdurchsicht bei allen Schülern der 6. Klassen durch.

Sozialmedizinische Assistentinnen kontrollieren ab Juni eines jeden Jahres, ob der Impfschutz der Kinder auf dem aktuellen Stand gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist.

Ziel dieser Aktion ist es, das Bewusstsein um die Bedeutung von Impfungen zu erneuern und auf Impflücken hinzuweisen. Ein vollständiger Impfschutz ist vor dem Hintergrund zahlreicher Ausbrüche von Infektionskrankheiten wie Masern, Mumps oder Windpocken gerade für Schülerinnen und Schüler sehr wichtig. Sie können sich durch die engen Kontakte schnell gegenseitig anstecken. Klassenfahrten, Schüleraustausch und Ferienreisen erhöhen zusätzlich das Risiko für Infektionskrankheiten.

Seit dem 1. Januar 2013 sind Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet.

Ablauf - Was muss ich tun?

In Zusammenarbeit mit den Schulen wird ein Termin für die Impfbuchberatung der 6. Klassen vereinbart. Die Eltern erhalten dazu über die Klassenleitungen ein ausführliches Elternanschreiben. Auf diesem Elternanschreiben befindet sich ein Termin, bis wann die Schüler die Impfbücher (in einem verschlossenen Umschlag) den Klassenleitungen abgeben sollen. Die Impfbücher werden vor Ort in den Schulen eingesehen. Im Anschluss daran bekommt jeder Schüler seinen Impfpass mit einer schriftlichen Empfehlung für ggf. Auffrisch- oder Nachholimpfungen, ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag zurück. Das Gesundheitsamt selbst führt keine Impfungen durch. Diese werden bei Bedarf vom jeweiligen Kinder- oder Hausarzt vorgenommen, die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Die erhobenen Daten bei der Impfbuchberatung werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Es werden keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert. Für die Rückgabe der Impfempfehlung wird auf dem Umschlag der Name des Schülers vermerkt. Dieser wird jedoch nicht gespeichert. Das Vorgehen der Impfbuchdurchsicht und der statistischen Erfassung ist mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern abgestimmt.


Unterlagen

  • Impfausweis des Kindes 
  • Kopie des Impfausweises (alle Seiten + Deckblatt kopieren)


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