Indirekteinleitungen in die Sammelkanalisationen der Gemeinden
Für bestimmte Abwassereinleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben in die öffentliche Kanalisation ist eine Genehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich, die an die Abwassereinleitung, je nach zu erwartender Belastung der Abwässer, Anforderungen stellt.
Ob für einen bestimmten Industriezweig eine Genehmigungspflicht besteht richtet sich nach den Anhängen der Abwasserverordnung.
Unterlagen
Der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen wird im Einzelfall zwischen dem Antragsteller, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt festgelegt.
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