Jugendhilfeplanung; Durchführung
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. Die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.
Die Jugendhilfe hat die Zielsetzung, durch ein möglichst vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen darauf hinzuwirken, dass Kinder, Jugendliche und Familien Kontakte erhalten und pflegen können, dass junge Menschen vor und in gefährdenden Lebenssituationen geschützt werden und dass die Eltern familiäre Aufgaben und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Alle Angebote der Jugendhilfe orientieren sich an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen im Landkreis und deren Lebenssituation.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche und Interessen der Adressaten berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beteiligt die Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie im Jugendhilfeausschuss zu hören.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung ermitteln die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte den Bedarf und legen die Maßnahmen auf Grundlage der örtlichen Bedarfsplanung fest. Die Gemeinden sollen dabei die Bedürfnisse von Eltern und Kindern regelmäßig differenziert ermitteln.
Jugendarbeit 2015
Zur Fortschreibung des Jugendhilfeplanes wurden 2015 umfangreiche Erhebungen zur Verbandlichen Jugendarbeit durchgeführt. Die Fragebögen wurden allen bei der kommunalen Jugendarbeit gemeldeteten Jugendleitern und Gruppen direkt mit Rücksendekuvert an das Kreisjugendamt zugesandt. 280 Jugenleitern und Gruppen reagierten mit einer Rückmeldung. 139 übersandten meist gut ausgefüllte Fragebögen die alle in die Auswertung einbezogen werden konnten. In den Jahren 2010/2011 nicht abgeschlossene Teilplanungen der offenen und gemeindlichen Jugendarbeit wurden ebenfalls mit Kurzumfragen bei Gemeinden und Jugendbeauftragten aktuallisiert und vervollständigt. Die Informationen zum Jugendschutz und zur Jugendsozialarbeit an Schulen ergänzen die Ergebnisse.
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