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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens zur Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
  • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.


Fristen

Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.


Unterlagen

  • den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
  • Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (nur inländische Konten).
  • eine gelbe Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • den Fahrzeugbrief - Zulassungsbescheinigung Teil II -
  • das / die Kennzeichenschild(er) (sofern das Fahrzeug zugelassen ist)
  • den Fahrzeug-Schein - Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültiger Hauptuntersuchung
  • Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
  • bei Firmen einen Handelsregisterauszug sowie Personalausweis des Geschäftsführers

Alle relevanten Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.

Das Fahrzeug ist auf Verlangen von der Zulassungsbehörde zu identifizieren. Bitte stellen Sie schon vorher fest, wo am Fahrzeug die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist, und säubern Sie diesen Bereich.


Kosten

Die Gebühren betragen ab 34,20 Euro.

Auf Antrag kann Ihnen zusätzlich ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden. Die Gebühren betragen dann zusätzlich 11,40 Euro.


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