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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Ist ein Kennzeichen unleserlich oder beschädigt legen Sie uns dieses und das neu gefertigte Kennzeichen zum Abstempeln und Entstempeln vor.
Ist oder sind Ihnen ein oder zwei Kennzeichen abhanden gekommen oder gestohlen worden müssen Sie dies unverzüglich bei der Polizei und der Kfz-Zulassungsstelle melden, um eine Umkennzeichnung vornehmen zu lassen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Anzeigenerstattung bei der deutschen Polizei (Verlusterklärung - Fahndungsausschreibung)
Kosten
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
- Kosten für neue Kennzeichenschilder
Formulare
Online Verfahren
Lebenslagen
Organisation
- Kfz-Zulassung - Außenstelle Bad Windsheim
- Kfz-Zulassung - Außenstelle Scheinfeld
- Kfz-Zulassung - Außenstelle Uffenheim
- Kfz-Zulassung - Neustadt a.d.Aisch
- Kfz-Zulassungsstelle
- Verkehrswesen
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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