Krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung Schüler

Können Schüler einen Prüfungstermin (z.B. Abiturprüfung) krankheitsbedingt nicht antreten oder müssen die Prüfung krankheitsbedingt abbrechen, müssen sie dies unverzüglich bei der Schule anzeigen und ein ärztliches Attest vorlegen; die Schule kann ein schulärztliches Zeugnis verlangen.

Für die Erstellung von schulärztlichen Zeugnissen ist grundsätzlich das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt. Befinden sich also der Wohnort des Schülers und der Sitz der Schule nicht im selben Landkreis, so ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Landkreis sich die Schule befindet. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Unzumutbarkeit des Besuchs des Gesundheitsamtes des Schulortes wegen akuter Erkrankung) kann auch das Gesundheitsamt im Zuständigkeitsbereich des Wohnortes des Schülers nach Absprache mit dem Gesundheitsamt des Schulsitzes die schulärztliche Untersuchung durchführen.

Ablauf - Was muss ich tun?

Der Schüler kann wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen und die Schule fordert ein schulärztliches Zeugnis?

Zunächst muss der Schüler zu einem niedergelassenen Arzt für die Ausstellung eines Attests. Das Attest muss grundsätzlich auf einer ärztlichen Untersuchung am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit beruhen und es reicht nicht aus, lediglich „Prüfungsunfähigkeit“ zu attestieren.

Deshalb muss ein ärztliches Attest folgenden Anforderungen genügen, wofür der Arzt insoweit von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden muss:

  1. Die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsunfähigkeitsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen müssen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar beschrieben sein, dass man daraus schließen kann, ob am Prüfungstag tatsächlich eine Prüfungsunfähigkeit vorlag.
  2. Das ärztliche Attest braucht keine medizinische Diagnose zu enthalten. In Absprache mit dem Patienten kann aber statt einer ausführlichen Schilderung von Funktionsstörungen eine Diagnose in das Attest eingetragen werden, wenn damit die Prüfungsunfähigkeit plausibel begründet werden kann.

Rufen Sie uns am Erkrankungstag an und vereinbaren Sie einen Termin bei uns.

Mit dem aussagekräftigen ärztlichen Attest kommt der Schüler zum vereinbarten Termin zu uns. Hier überprüfen wir das Attest auf Plausibilität und stellen dann das schulärztliche Attest zur Vorlage bei der Schule aus.


Unterlagen

  • Personalausweis des Schülers
  • Ärztliches Attest


Kosten

Für Schüler bis zum Abitur kostenfrei, danach 45,00 Euro (z. B. Berufsschulen)


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