Materialien im Wegebau
Umweltgerechter Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau
Mineralische Abfälle repräsentieren neben Bodenaushub den größten Abfallstrom in Bayern. Eine hochwertige Verwertung von Bauschutt und dessen Wiedereinsatz als Sekundärrohstoff trägt in erheblichem Umfang zur Einsparung von Primärressourcen und damit auch zum Klimaschutz bei.
Nach wie vor werden jedoch erhebliche Mengen mineralischer Abfälle verfüllt oder deponiert, was je nach Einzelfall eine Verwertung oder eine Beseitigung darstellt. Die Gründe dafür, dass das Potenzial von Sekundärrohstoffen ("Recycling-Baustoffen", kurz "RC-Baustoffen") bei weitem noch nicht ausgeschöpft wird, sind vielschichtig.
Aktuelle Fälle haben gezeigt, dass vor Ort bei Bauherrn häufig Unkenntnis über die beim Feld- und Waldwegebau jeweils einzuhaltenden Anforderungen besteht. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat speziell zu diesem Thema ein Merkblatt erstellt und den Kreisverwaltungsbehörden in Bayern mit Schreiben vom 28.10.2015, Az.: 78b-U8750. 2-2014/14-24, zur Verfügung gestellt.
Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 28.09.2018 besteht die Möglichkeit, sortenreine, homogene Tondachziegel in dünnschichtiger Bauweise (max. 12 cm) im offenen, nichtöffentlichen Wegebau ohne Vorlage von Analysen einzusetzen. Dies gilt nur für Tondachziegel, die nicht beschichtet oder künstlich eingefärbt sind, aus einem kontrollierten Gebäuderückbau stammen, keine Hinweise auf Kontaminationen oder besonders belastete Bereiche zeigen, frei von Stör- und Fremdanteilen sind und die entsprechend den bautechnischen Erfordernissen hinsichtlich Wegenutzbarkeit, Tragfähigkeit und Standfestigkeit zerkleinert werden. Die sonstigen allgemeinen Anforderungen (bautechnische Belange, Gewässerschutz, Landschafts- und Naturschutz, Erholungsnutzung) sind zu beachten und vorab mit dem Landratsamt abzuklären.
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