Ökokonto
Das Ökokonto ist ein Instrument zur Bevorratung von Kompensationsflächen und -maßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft.
Mit einem Ökokonto können z.B. Gemeinden bereits vor der Planung von Baugebieten Kompensationsmaßnahmen durchführen. In der Bebauungsplanung kann die Gemeinde dann auf die Flächen bzw. Maßnahmen des Ökokontos zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen". Ökokonten können nach den Regelungen der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung oder für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung eingerichtet werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Bayerischen Kompensationsverordnung (§§ 13 ff BayKompV).
In beiden Fällen trägt die frühzeitige und aktive Bevorratung wesentlich dazu bei, die Kosten für die Kompensation zu senken und die Verfügbarkeit der benötigten Flächen und Maßnahmen sicherzustellen. Sie erleichtert damit auch die Anwendung der Eingriffsregelung. Zusätzlich besteht über die "ökologische Verzinsung" der Maßnahmen die Möglichkeit, bei der Abbuchung einen Flächen- oder Wertpunktbonus zu erhalten.
Zu den jeweiligen Ansprechpartnern
Links
- Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft (PDF) (externer Link)
- § 16 BNatSchG (externer Link)
- §§ 13 ff Bayerische Kompensationsverordnung (externer Link)
- Informationen des LfU zum Ökokonto (externer Link)
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