Reichssiedlungsrecht
Bei Grundstücksverkäufen besteht unter Umständen ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Soweit dies ausgeübt wird ergeht die Mitteilung hierzu an die Vertragspartner durch das Landratsamt.
Organisation
- Waffen, Sprengstoff, Jagd, Fischerei, Pflanzenschutz, Grundstückverkehrs-, Reichssiedlungs- und Landpachtrecht
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Alle Leistungen