Reichssiedlungsrecht
Bei Grundstücksverkäufen besteht unter Umständen ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Soweit dies ausgeübt wird ergeht die Mitteilung hierzu an die Vertragspartner durch das Landratsamt.
Leistungen
Bei Grundstücksverkäufen besteht unter Umständen ein Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Soweit dies ausgeübt wird ergeht die Mitteilung hierzu an die Vertragspartner durch das Landratsamt.