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Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den zwei Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Für den erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung und soziale Fähigkeiten wichtige Voraussetzungen. Unser Team aus Fachkräften der Sozialmedizin und Ärzten lädt alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, nach ihrem Geburtsdatum gestaffelt zur Schuleingangsuntersuchung ein. Auch falls Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll/oder schon bereits zurückgestellt wurde oder als sogenanntes „Korridorkind“ erst ein Jahr später eingeschult werden soll, oder vorzeitig eingeschult werden soll, ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening (verpflichtende Teilnahme für alle Kinder) und in Einzelfällen zusätzlich noch die schulärztliche Untersuchung.

Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu erfassen und festzustellen, ob in einzelnen Entwicklungsbereichen ein besonderer Förder- oder Unterstützungsbedarf besteht. Im Anschluss werden die Untersuchungsergebnisse gemeinsam mit Ihnen besprochen. Auf Grundlage der erhobenen Befunde beraten wir Sie hinsichtlich der Schulfähigkeit Ihres Kindes und sprechen – sofern erforderlich – eine Empfehlung aus. Diese kann beispielsweise die reguläre Einschulung, eine Rückstellung vom Schulbesuch, den Besuch einer Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) oder einer Förderschule umfassen. 

SchuleingangsscreeningSchulärztliche Untersuchung
für alle Kinderin Einzelfällen

Was beinhaltet das Screening?

  • Gesundheitliche Vorgeschichte wird erfragt
  • Gewicht und Körpergröße werden gemessen
  • Hör- und Sehfähigkeit werden getestet
  • sprachliche und motorische Entwicklung werden untersucht
  • Durchsicht des gelben Kinderuntersuchungsheftes, ob die zuletzt fällige altersentsprechende U durchgeführt wurde
  • Das Impfbuch wird auf Impflücken hin durchgesehen

In welchen Fällen?

  • Bei fehlendem Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung
  • als Angebot,
    • wenn sich beim Schuleingangsscreening oder der U8 bzw. U9 Besonderheiten ergeben haben
    • auf Wunsch der Eltern

 Ablauf/Was muss ich tun?

Ab September 2026 findet die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt Neustadt a.d. Aisch oder in einer unserer Außenstellen in Uffenheim (Landwirtschaftsschule) bzw. Scheinfeld (BSZ) statt.

Sie werden von uns rechtzeitig schriftlich zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Mit dem Einladungsschreiben erhalten Sie einen Link zur Online-Terminvereinbarung, über den Sie einen für Sie passenden Termin auswählen und buchen können.

Sollte die Vorsorgeuntersuchung U9 (60.-64. Lebensmonat) bei Ihrem Kind noch nicht durchgeführt worden sein, so holen sie dies bitte zeitnah bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt nach! Ist es nicht mehr möglich (z.B. Zeitraum überschritten), müssen Kinder ohne U9 zusätzlich vom Schularzt untersucht werden. In diesem Fall kann kein Termin über das Online-System vereinbart werden, sondern Sie müssen sich mit dem Gesundheitsamt direkt in Verbindung setzen.

Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin die nachfolgend aufgeführten erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Schuleingangsuntersuchung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule.


Unterlagen

  • ausgefüllter Anamnesebogen (zum Download unter Formulare)
  • Impfausweis
  • das gelbe Heft über die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1-U9)
  • falls vorhanden medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
  • falls vorhanden Hals-Nasen-Ohren- bzw. augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest durchgeführt wurde)






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