Soziale Wohnraumförderung - Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Das örtlich zuständige Landratsamt berät als Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises. Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Landratsamt empfohlen.
Weitere Informationen: Infoblatt
Zur Unterstützung bzw. für Informationen können bei Bedarf auch die ehrenamtlich tätigen Wohnraumberater (externer Link) zu Rate gezogen werden.
Unterlagen
Die weiteren notwendigen Unterlagen sind in einem persönlichen Gespräch abzustimmen. Gegebenenfalls ist auch ein Besichtigungstermin vor Ort notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Formulare
- Antrag (Stabau Id) (externer Link)
- Einkommenserklärung des Antragsstellers (Stabau IIIa) (externer Link)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb) (externer Link)