Soziale Wohnraumförderung - Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Das örtlich zuständige Landratsamt berät als Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises. Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Landratsamt empfohlen.
Weitere Informationen: Infoblatt
Zur Unterstützung bzw. für Informationen können bei Bedarf auch unsere Behindertenbeauftragten Tanja Siemund-Özcan (Tel. 0174 1897796), Rebecca Hartlehnert (Tel. 0174 9383589) oder oder ehrenamtlich tätige Wohnraumberater zu Rate gezogen werden.
Unterlagen
Die weiteren notwendigen Unterlagen sind in einem persönlichen Gespräch abzustimmen. Gegebenenfalls ist auch ein Besichtigungstermin vor Ort notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Formulare
Antrag (Stabau Id)
Einkommenserklärung des Antragsstellers (Stabau IIIa)
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb)
Lebenslagen
- Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
- Finanzielle und sonstige Hilfen
- Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen
- Leistungen zur Teilhabe
- Bauverfahren
- Wohnraumförderung
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Organisation
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