Soziale Wohnraumförderung - Förderung Neubau und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Geäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung)
Das örtlich zuständige Landratsamt berät als Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für den Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb von Eigenwohnraum (ggf. auch Gebäudeänderung bzw. Gebäudeerweiterung).
Die Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Landratsamt empfohlen.
Weitere Informationen unter www.bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Die weiteren notwendigen Unterlagen sind in einem persönlichen Gespräch abzustimmen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Formulare
Antrag Eigenwohnraum und Mietwohnraum (Stabau Ia)
Checkliste
Einkommenserklärung des Antragsstellers (Stabau IIIa)
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb)
Lebenslagen
- Senioren
- Behinderung
- Leistungen zur Teilhabe
- Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen
- Finanzielle und sonstige Hilfen
- Wohnraumförderung
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Organisation
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