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Zu den Online-Verfahren

Sport- und Schützenverein; Beantragung des Landkreiszuschusses

Gemäß dem Beschluss des Kreisausschusses gewährt der Landkreis für Übungsleiterstunden einen Zuschuss, an denen mindestens 50 % Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen. Pro Übungsleiter werden höchstens 200 Stunden anerkannt; insgesamt maximal das Vierfache der Mitgliederzahl der Kinder und Jugendlichen.





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