Unterbringung
Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist für Unterbringungsverfahren nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) zuständig.
In Akutfällen werden sofortige vorläufige Unterbringung veranlasst.
Anmerkung:
Kann das Landratsamt nicht erreicht werden (z. B. außerhalb der Dienstzeiten), werden sofortige vorläufige Unterbringungen durch die Polizei veranlasst.
Soweit kein Akutfall vorliegt, sind Unterbringungen beim Amtsgericht zu beantragen. Hierzu werden vom Gesundheitsamt des Landratsamtes ärztliche Zeugnisse erstellt.
Rechtsbehelf
Gegen Maßnahmen in Unterbringungssachen ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (in der Regel zu den Amtsgerichten) eröffnet.
Lebenslagen
Organisation
- LStVG, Versammlungen, Unterbringungsrecht, Allgemeine Sicherheitsrechtl. Belange
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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