Vermehrte Fehlzeiten bei Schülern
Die Schule kann bei einer Häufung von Fehlzeiten oder bei Zweifel an der Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers ein schulärztliches Zeugnis verlangen.
Laut Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. In der Bayerischen Schulordnung ist zudem geregelt, dass bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankungen am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises die Schule ein ärztliches Zeugnis (Attest) verlangen kann.
Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule ein schulärztliches Zeugnis verlangen. Hierzu muss sich der Schüler oder die Schülerin beim Gesundheitsamt vorstellen.
Diese Vorstellung beim Schularzt kann durch den Schulleiter einmalig zur allgemeinen Feststellung der Schulbesuchsfähigkeit und Klärung der Fehlzeiten verlangt werden.
Es ist aber auch möglich, dass Schüler aufgefordert werden, bei jedem krankheitsbedingten Fehltag ein schulärztliches Attest vorlegen zu müssen, dann besteht eine sog. amtsärztliche Attestpflicht. (siehe auch unter "Amtsärztliche Attestpflicht für Schüler")
Ablauf - Was muss ich tun?
Ihr Kind erhielt von der Schule die Aufforderung, sich beim Amtsarzt vorzustellen, um die Ursachen für die Fehlzeiten zu klären und die Schulbesuchsfähigkeit festzustellen? Bitte vereinbaren Sie telefonisch bei uns einen entsprechenden Termin; planen Sie hierfür ca. eine Stunde ein.
Im Vorfeld ist es zwingend notwendig, dass wir genauere Informationen über die Hintergründe erhalten. Hierzu kann der Schulleiter einen entsprechenden Untersuchungsauftrag über die Eltern an das Gesundheitsamt weiterleiten lassen. Oder die Eltern erteilen dem Gesundheitsamt sowie der Schule eine Schweigepflichtentbindung, so dass die beiden Stellen miteinander kommunizieren können.
Zum Untersuchungstermin soll der Schüler in Begleitung von mind. einem Erziehungsberechtigten erscheinen. Im Gespräch mit dem Amtsarzt werden nun die bisherige Schullaufbahn und die Gründe für die Schulversäumnisse erörtert. Nur in begründeten Fällen wird auch eine körperliche Untersuchung des Schülers erfolgen.
Abschließend erfolgt eine Beratung zum weiteren Vorgehen zusammen mit Schüler und Eltern.
Der Amtsarzt erstellt dann das Gutachten, welches an die Schule verschickt wird.
Unterlagen
- Untersuchungsauftrag der Schule (erst wenn uns dieser vorliegt, können wir einen Untersuchungstermin vergeben)
- Personalausweis/Schülerausweis
- Soweit vorhanden aussagekräftige ärztliche Unterlagen, Arztbriefe etc.
Links
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Schulabsentismus (bayern.de)
- Deutsches Schulportal der Robert Bosch Stiftung: Schulverweigerung: „Schulversagen ist der größte Risikofaktor für Schulabsentismus“ (deutsches-schulportal.de)
Lebenslagen
Organisation
Alle Leistungen