Vertragsnaturschutzprogramm (VNP Offenland); Beantragung einer Zuwendung
Der Vertragsnaturschutz (VNP) ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Damit wird Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gezielt honoriert. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.
Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung flexibel mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag etc.) kombiniert werden. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.
Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.
Im Zeitraum vom 14. Januar bis zum 24. Februar 2026 können wieder Förderanträge gestellt werden. Für die Beratung vor Ihrer online-Antragstellung stehen wir Ihnen telefonisch oder per e-Mail gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass persönliche Termine im Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Aufgrund der hohen Nachfrage können wir jedem Antragsteller nur ein verbindliches telefonisches Beratungsgespräch anbieten. In Einzelfällen bieten wir auch persönliche Beratungen im Landratsamt an. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich telefonisch unter 09161 92-4102 melden.
Voraussetzungen
Um die Förderung grundsätzlich in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine landwirtschaftliche Betriebsnummer und müssen mindestens 0,1 ha bewirtschaften. Beantragte Feldstücke müssen eine Mindestgröße von 0,05 ha und eine FID-Nummer haben.
Formulare
Online Verfahren
- Online-Formblatt (externer Link)
Links
- Förderwegweiser Agrarumweltmaßnahmen (externer Link)
- Weitere Informationen des Bayerischen Umweltministeriums (externer Link)
- Film: Das NEUE Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland ab 2023 (externer Link)
- Film: Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm: Umwandlung von Acker in Grünland - das Baukastenprinzip (externer Link)
- Film: Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm: Vom Acker zum Grünland - Keine Angst vor der Festlegung (externer Link)