Wohnberechtigungsscheine zum Bezug von öffentlich geförderten Mietwohnungen
Die Wohnberechtigungsscheine werden für eine bestimmte Wohnung oder als allgemeine Wohnberechtigungsscheine erteilt. Verfügungsberechtigte von öffentlich geförderten Mietwohnungen dürfen diese Wohnungen nur an Personen vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein hierfür erhalten haben.
Antragstellung vor Bezug der Wohnung
Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins entstehen Kosten.
Unterlagen
Die weiteren benötigten Unterlagen sind in einem persönlichen Gespräch zu klären. Gegebenenfalls ist ein entsprechender Termin zu vereinbaren.
Formulare
Antrag Wohnberechtigung (WBS I)
Einkommenserklärung des Antragsstellers (Stabau IIIa)
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb)
Lebenslagen
Organisation
Alle Leistungen