Wohngemeinschaften für ältere Menschen; Beratung
Der Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbstständigkeit hat in den letzten Jahren zur Entwicklung von neuen Wohnformen für ältere Menschen geführt. Inzwischen sind 169 ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz für pflege- und betreuungsbedürftige ältere Menschen mit 12 Mieterinnen und Mietern, die alle Angelegenheiten des Zusammenlebens selbst regeln, entstanden. Soweit die Mieterinnen und Mieter selbst dazu nicht in der Lage sind, wird dies durch ein sog. Angehörigengremium (Gremium der Selbstbestimmung) übernommen.
Siehe auch unter "Soziale Einrichtungen"
Lebenslagen
Organisation
- Kommunalwesen und besondere soziale Angelegenheiten
- Abteilung 2 - Kommunale und soziale Angelegenheiten
- Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Alle Leistungen